Dienstleistungen

ALLE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK



Unsere Leistungen


Mit unserem Angebot zahlreicher Leistungen bieten wir Hilfe, Betreuung und Unterstützung in den verschiedensten Alltagssituationen an. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 


Was sind Leistungen nach §45 b SGB XI?


Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Was zählt zu Entlastungsleistungen?


Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für: Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter. Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?


Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Kann man den Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?

Prinzipiell wird der Entlastungsbetrag erst

nach Inanspruchnahme der Pflegeleistungen

beantragt und ausgezahlt. Nicht genutzte

Entlastungsbeträge werden daher rückwirkend verwendet und verfallen zunächst für einige Zeit nicht. Das gilt für alle Ansprüche aus dem laufenden Jahr, sowie für Ansprüche aus dem Vorjahr. Diese sind jedoch nur bis zum 30. Juni des Folgejahres geltend zu machen.


Brauchen Sie Unterstützung?

Unsere Telefonnummer: 0 49 29 90 90 30